Picov

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Picov srl mit Sitz in Viale delle Nazioni, 10 37135 Verona (VR)

1. Inkrafttreten und Geltungsbereich.
1.1 Für alle Warenverkäufe und Lieferungen der Picov srl gelten ab dem 12. September 2022 ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend "AVB" genannt), soweit sie nicht durch besondere schriftliche Einzelvereinbarungen abgeändert werden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen, gelten nur insoweit, als die Picov GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Picov GmbH durchgeführten Verkäufe von Waren und Lieferungen, soweit der Wortlaut der Auftragsbestätigung keine abweichenden Regelungen enthält oder soweit nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
1.3 Die Picov GmbH. Ltd. behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

2. Preisliste und Angebote
2.1 Die in Katalogen, Prospekten und Preislisten enthaltenen Preisangaben und sonstigen Bedingungen stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar; sie sind nach Maßgabe der nachstehend abgedruckten Angaben befristet und können nach Ablauf dieser Frist ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
2.2 Die Gültigkeit unserer Angebote ist auf 10 (zehn) Tage ab dem Datum des Angebots begrenzt, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.3 Die Angebote sind nur für die jeweiligen Empfänger gültig.

3. Preise und Auftragsvolumen.
3.1 Die Liefer- und Verkaufspreise verstehen sich ab Lager in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zu den Preisen kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit sie anfällt, sowie etwaige gesetzliche Steuern, Abgaben und Gebühren hinzu.
3.2 Für die beim Vertragspartner eingehenden Aufträge gelten die am Tag der Auftragserfassung gültigen Preise und Konditionen.

4. Zahlung.
4.1 Zahlungen haben innerhalb von 10-30 (zehn-dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Schecks gelten erst dann als eingegangen, wenn sie gutgeschrieben worden sind.
4.2 Die Picov GmbH nimmt keine Wechsel oder andere Zahlungsmittel an.
4.3 Die Picov GmbH kann jederzeit Vorauszahlung oder eine unwiderrufliche Garantie verlangen oder auf anderen Zahlungsmodalitäten bestehen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4.4 Die Picov GmbH ist berechtigt, die Lieferung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Zahlung der Lieferung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird. Dieses Leistungsverweigerungsrecht kann entfallen, wenn die Zahlung erfolgt oder der Vertragspartner eine angemessene Sicherheit leistet. Die Picov GmbH ist berechtigt, dem Vertragspartner eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer er entweder die Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu leisten oder Sicherheit für die Lieferung zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist die Picov GmbH berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies schadensersatzpflichtige Folgen für die Picov GmbH hat.

5. Zahlungsverzug und Inkasso.
5.1 Mit Ablauf der in Ziffer 4.1 genannten Zahlungsfrist gerät der Vertragspartner in Verzug. In diesem Fall werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. sowie der Ersatz der für die Eintreibung des Verzugs entstandenen Kosten, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, fällig.
5.2 Der Verzug des Vertragspartners ermächtigt die Picov srl, alle laufenden und zukünftigen Lieferungen jeglicher Art auszusetzen, vom Vertrag zurückzutreten, die Rückgabe der gelieferten Produkte zu verlangen oder diese nach schriftlicher Mitteilung mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen, ohne weitere Formalitäten von jedem Rechtsvertrag zurückzutreten und Ersatz für weitere Schäden zu verlangen.

6. Lieferumfang, Ablauf der Lieferung, Teillieferungen und Rückgabe der Verpackung.
6.1 Die Produkte sind CE DVI-zertifiziert, wenn dies von unseren Lieferanten verlangt wird.
6.2 Die Produkte sind zuvor Standardtests unterzogen worden, die eine normale Funktion sicherstellen. Für weitere Tests, die über die Standardtests hinausgehen, übernimmt die Picov GmbH die zusätzlichen Kosten.
6.3 Der Vertragspartner erwirbt, gleichgültig aus welchen Gründen, keine Ansprüche gegen die Picov GmbH aus Verzug oder Nichtlieferung.
6.4 Die von der Picov GmbH gemachten Angaben zu Gewicht und Maßen der Produkte stellen lediglich Näherungswerte dar. Bis zum Zeitpunkt der Lieferung ist unser Unternehmen für diese Werte nicht verantwortlich.
6.5 Die Picov GmbH behält sich das Recht vor, Bestellungen auch teilweise zu erfüllen. Für jede Lieferung, auch für Teillieferungen, wird eine reguläre Rechnung ausgestellt, die die Transportkosten beinhaltet.

7. Transport
7.1 Die Lieferung der Ware erfolgt zu den im Angebot vereinbarten Bedingungen.
7.2 Der Transport kann auf Kosten des Vertragspartners oder auf Kosten der Picov GmbH durchgeführt werden.
7.3 Der Vertragspartner, der den Transport durchführt, ist sowohl für den Transport als auch für die Transportdokumente, das Transportmittel und die Transportwege verantwortlich.
7.4 Wird der Transport von der Picov GmbH, unserem Unternehmen, durchgeführt, werden die Kosten auf der Rechnung pauschal wie im Angebot angegeben berechnet.
7.5 Für die Versicherung des Transports ist die den Transport durchführende Partei verantwortlich. Soweit im Angebot ausdrücklich vereinbart, versichert die Picov GmbH Transporte in Italien, in der EU und in Ländern außerhalb der EU, mit Ausnahme von Ländern, für die besondere Bedingungen gelten (sog. Sanktionsländer).

8. Gefahrenübergang und Einhaltung der Kontrollvorschriften.
8.1 Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware zum Transport/Versand genommen wurde. Wird die Ware aus irgendeinem Grund an die Picov GmbH zurückgesandt, so verbleibt die Gefahr und Haftung beim Vertragspartner bis zum Eingang bei der Picov GmbH.
8.2 Soweit das jeweils geltende Recht nichts anderes vorsieht, ist in jedem Fall ausschließlich der Vertragspartner für die Einhaltung aller Vorschriften und Formalitäten bei der Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr und Kontrolle verantwortlich.

9. Prüfung und Mängelrüge
9.1 Der Vertragspartner hat die Produkte (Qualität und Quantität) auf eigene Kosten zu prüfen.
9.2 Bei sichtbaren Mängeln hat der Vertragspartner die Picov GmbH unverzüglich nach Erhalt der Produkte, spätestens innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu benachrichtigen und dabei die Mängel genau zu beschreiben. Transportschäden und Fehlmengen bei der Lieferung sind dem Transportunternehmen und dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9.3 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Entdeckung, unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich zu rügen.
9.4 Unterlässt der Vertragspartner die ordnungsgemäße Mängelrüge, so gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt.
9.5 Bei mangelhafter Ware kann die Picov GmbH nach ihrer Wahl Ersatz liefern oder die Leistung verweigern, wenn dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
9.6 Ansprüche des Vertragspartners wegen Mängeln sind bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen.

10. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse
10. 1 Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Transport- oder Lieferstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Brennstoff-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, rechtmäßige Streiks, rechtmäßige Aussperrungen behördliche Anordnungen oder Maßnahmen oder sonstige von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, die die Herstellung, den Versand, die Lieferung oder die Abnahme verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien unser Unternehmen für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten.
10.2 Die vorgenannten Umstände sind auch dann nicht von der Picov GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Schwebezustandes eintreten. Wird durch die Behinderung die Lieferung oder Abnahme um mehr als 8 (acht) Wochen verzögert, so sind beide Parteien nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei zum Rücktritt berechtigt.

11. Gewährleistung.
11.1 Die Picov srl garantiert, dass ihre Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.
11.2 Die Garantiezeit beträgt 12 (zwölf) Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Lieferung der Ware.
11.3 Verbrauchsmaterialien, wie z.B. medizinische Spitzen, haben in Anbetracht des Gebrauchs eine begrenzte Lebensdauer. Aus diesem Grund ist die Gewährleistung für natürlichen Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch ausgeschlossen.
11.4 Für Schäden, die nicht unmittelbar nach Erhalt der Ware vom Kunden als Transportschaden gemeldet werden, wird kein Gewährleistungsersatz geleistet.
11.5 Im Falle des Ersatzes wird die Garantie nicht unterbrochen, sondern die ursprüngliche Garantiezeit läuft weiter.
11.6 Die Partei verliert ihre Rechte:
a) für Schäden, die durch unsachgemäße Installation, Lagerung oder Verwendung des Produkts entstanden sind.
b) wenn der Schaden durch die Einwirkung höherer Gewalt (z.B. Unfall) entstanden ist;
c) wenn die Produkte oder Teile davon nicht von uns oder von uns autorisierten Fachleuten eingestellt, verändert, repariert oder überholt werden.
d) wenn der Kunde nicht in der Lage ist, die Chargennummer und die Kaufunterlagen zur Verfügung zu stellen.
11.7 Derjenige, der einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, hat zu beweisen, dass der Produktfehler durch Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurde.
11.8 Macht der Vertragspartner ein Gewährleistungsrecht geltend, so hat er der Picov GmbH eine Kopie der Rechnung und des Transportdokuments vorzulegen und uns das gekaufte Produkt, dessen Chargennummer, das Versanddatum und die Art des Problems mitzuteilen. Danach sind die von der Picov GmbH erteilten Anweisungen zur Regelung der Angelegenheit zu beachten. Darüber hinaus gelten die folgenden Bestimmungen:
a) Wenn das Produkt an die Picov GmbH zurückgeschickt werden soll, ist der Vertragspartner für die ordnungsgemäße Verpackung des Produkts verantwortlich, trägt das Risiko während des Transports und übernimmt die Kosten dafür.
b) Die Picov srl akzeptiert keine Rücksendung ohne Kopie der Originalrechnung und ohne vorherige Genehmigung zur Rücksendung des Produkts. Die Genehmigungsnummer für die Rücksendung des Produkts muss deutlich auf der Verpackung und den Transportpapieren angegeben werden. Alle Kosten, die sich aus einseitigen Maßnahmen des Vertragspartners ergeben, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
c) Wurden die Produkte oder Teile davon radioaktiv, mikrobiologisch oder anderweitig kontaminiert, so ist dies entsprechend zu deklarieren und diese Produkte oder Teile sind vor der Rücksendung zu dekontaminieren. Ist dies nicht ordnungsgemäß erfolgt, so kann die Picov GmbH diese Produkte oder Teile auf Kosten des Vertragspartners zurücksenden oder selbst dekontaminieren; in diesem Fall ist der Vertragspartner auch zur Übernahme aller weiteren Schäden verpflichtet.

12. Haftung.
12.1 Eine Haftung der Picov GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn der Schaden durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurde oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Unternehmens zurückzuführen ist und wir nicht für leichte Fahrlässigkeit haften.
12.2 Soweit die Haftung der Picov GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Ersatzpersonen.
12.3 Die Picov GmbH haftet nicht für die Folgen unsachgemäßen Gebrauchs sowie für Mängel, die auf unsachgemäßem Gebrauch der Produkte beruhen oder durch den Transport entstanden sind.
12.4 Jegliche materielle oder gesetzliche Garantie oder Gewährleistung in Bezug auf Schäden jeglicher Art (z.B. direkte und indirekte Schäden), die über die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen hinausgehen, wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Die Picov GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass ihre Produkte für den vom Vertragspartner vorgesehenen Zweck geeignet sind.
12.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme der von der Picov GmbH ins Ausland verkauften Waren für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zu sorgen.

13. Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung
13.1 Versäumt es die Picov srl, eine geschuldete Leistung zu erbringen oder unterlässt die Picov srl die Erbringung dieser Leistung gemäß den vertraglichen Bestimmungen, so ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
13.2 Hat die Picov GmbH die Leistung nicht innerhalb der durch die Anordnung des Vertragspartners gesetzten Frist oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann die Picov GmbH den Vertragspartner auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er an der Leistung festhält. Die Picov GmbH ist nicht verpflichtet, die Leistung zu erbringen, bevor der Vertragspartner seine Entscheidung mitgeteilt hat.
13.3 In jedem Fall darf der Rücktritt nicht später als 60 Tage nach Eingang der Bestellung erklärt werden.

14. Bestellungen und Rücksendungen von falsch bestellten Waren
14.1 Die Picov srl benötigt für Bestellungen folgende Angaben:
1. Kundennummer (im Falle von bestehenden Kunden);
2. Name des Unternehmens und der verantwortlichen Person;
3. Telefon- und Faxnummer des Auftraggebers
4. Auftragsdatum und Auftragsnummer;
5. Produktbezeichnungen und Produktnummern
6. Menge;
7. Preise;
8. Rechnungsadresse und Lieferadresse;
9. Zusätzliche Informationen, z.B. über Lieferdetails oder Teillieferungen.
10. Akzeptanz der Datenschutzbestimmungen.
14.2 Rücksendungen von Waren werden nicht akzeptiert, es sei denn, es handelt sich um Fehler der Picov srl oder um Mängel an den Waren.

15. Nutzungsbeschränkungen.
15.1 Die von der Picov srl gelieferten Produkte dürfen nur von speziell geschultem Personal und auf kompatiblen Maschinen verwendet werden.

16. Geistiges Eigentum.
16.1 Jegliches geistige Eigentum (wie z.B. eingetragene Warenzeichen oder Firmenbezeichnungen) verbleibt bei der Picov srl.
16.2 Der Vertragspartner darf das geistige Eigentum der Picov GmbH nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Picov GmbH nutzen. Die Verwendung von Werbematerial der Picov GmbH bleibt vorbehalten.
16.3 Behaupten Dritte, dass ihr geistiges Eigentum durch Produkte der Picov GmbH verletzt wird, so hat der Vertragspartner die Picov GmbH hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Vertragspartner wird die Picov GmbH bei der Abwehr solcher Ansprüche nach besten Kräften und gemäß den Anweisungen der Picov GmbH unterstützen. Die Picov GmbH haftet dem Vertragspartner nicht für Schäden, die aus solchen angeblichen oder tatsächlichen Verstößen resultieren.
16.4 Stellt der Vertragspartner eine mögliche Verletzung des geistigen Eigentums der Picov GmbH fest, so hat er dies der Picov GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die Picov GmbH bei der Wahrung ihrer Rechte nach besten Kräften und gemäß den Weisungen der Picov GmbH zu unterstützen.
16.5 Der Vertragspartner garantiert, dass die Herstellung von Produkten nach den vom Vertragspartner vorgegebenen Spezifikationen, Zeichnungen, Anweisungen oder technischen Daten nicht dazu führt, dass die Picov GmbH irgendwelche geistigen Eigentumsrechte verletzt. Er haftet in vollem Umfang für alle Folgen, die sich aus einer angeblichen oder tatsächlichen Verletzung ergeben.

17. Vertraulichkeit.
17.1 Der Vertragspartner wird - auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung - alle Einzelheiten seiner Geschäftsbeziehung mit der Picov GmbH sowie seine Betriebsgeheimnisse streng vertraulich behandeln. Er wird diese Verpflichtung auch seinen Führungskräften, Mitarbeitern und rechtlich beteiligten Dritten auferlegen. Angebote der Picov GmbH gelten ebenfalls als vertraulich. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt die Picov GmbH, Schadensersatz zu verlangen und mit sofortiger Wirkung vom Rechtsverhältnis zurückzutreten.

18. Eigentumsvorbehalt.
18.1 Die Picov GmbH behält sich das Eigentum an allen verkauften Produkten vor, bis die Picov GmbH den vollen Verkaufserlös erhalten hat.
18.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und tritt seine Entschädigungsansprüche aus diesen Versicherungsverträgen im Voraus an die Picov ltd. ab.

19. Erfüllungsort.
19.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Vertragsparteien ist Verona 37135, Viale delle Nazioni 10, Italien.

20. Sonstige Bestimmungen.
20.1 Alle Vereinbarungen zwischen der Picov srl und dem Vertragspartner über die Ausführung des Verkaufs der Waren bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (Wirksamkeitserfordernis).
20.2 Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis ist nur schriftlich gültig.
20.3 Der Vertragspartner kann seine Ansprüche gegen die Picov GmbH nicht an Dritte abtreten.
20.4 Die Picov GmbH kann sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter bedienen.
20.5 Mitteilungen sind an die Picov srl Viale delle Nazioni, 10, 37135 Verona (VR) Italien zu richten.
20.6 Die Picov srl behält sich das Recht vor, die italienische Sprache und das italienische Recht mit Gerichtsstand Verona zu verwenden.